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   VG Berlin, 22.03.2012 - 30 L 825.11   

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VG Berlin, 22.03.2012 - 30 L 825.11 (https://dejure.org/2012,11085)
VG Berlin, Entscheidung vom 22.03.2012 - 30 L 825.11 (https://dejure.org/2012,11085)
VG Berlin, Entscheidung vom 22. März 2012 - 30 L 825.11 (https://dejure.org/2012,11085)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 6 HSchulZulStVtr BE 2008, § 1 Abs 1 ÄApprO 2002, § 2 Abs 3 ÄApprO 2002, § 41 ÄApprO 2002
    Einstweiliger Rechtsschutz wegen Studienplatz in Humanmedizin (Modellstudiengang an der Charité)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 22.06.2011 - 6 C 3.10

    Frequenz; Funkfrequenz; Zuteilung; Vergabe; Vergabeanordnung; Knappheit;

    Auszug aus VG Berlin, 22.03.2012 - 30 L 825.11
    Die Hochschule war - anders als in dem der Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Urteil vom 23. März 2011 - BVerwG 6 C 3.10 - juris) zugrunde liegenden Fall - nicht durch Landesrecht daran gehindert, über die in ihrer Zulassungszahlensatzung festgesetzte Zulassungszahl weitere Studienplätze zu vergeben (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. November 2011 - OVG 5 NC 136.11 - juris).

    Denn auch insoweit gilt, dass nur dann, wenn infolge unzureichender Kapazitätsermittlung vorhandene Studienplätze nicht in das Vergabeverfahren einbezogen worden sind, dieser freie Studienplatz an einen gegen die Hochschule klagenden Bewerber zu vergeben ist (vgl. zu den verschiedenen Möglichkeiten der Kapazitätsausschöpfung auch BVerwG, Urteil vom 23. März 2011 - BVerwG 6 C 3.10 - juris).

  • OVG Niedersachsen, 21.12.2006 - 2 NB 347/06

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin außerhalb der durch eine

    Auszug aus VG Berlin, 22.03.2012 - 30 L 825.11
    Die Regelung eröffnet im Hinblick auf gewichtige Besonderheiten, wie sie sich aus Strukturveränderungen, aber auch aus dem Aufbau neuer Ausbildungsgänge ergeben können, in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise die Möglichkeit einer Ermittlung der Ausbildungskapazität, die diesen Ausnahmelagen Rechnung trägt (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 21. Dezember 2006, - 2 NB 347/06 m.w.N. - Juris.).

    Dem Umstand der Unberechen- und Unprognostizierbarkeit der Bestandszahlen trägt die sog. Erprobungsklausel gemäß Art. 6 Abs. 2 Satz 2 StV i.V.m. §§ 1 Abs. 2 und 20 KapVO auch rechtlich Rechnung, indem sie in der Erprobungsphase Abweichungen vom Erfordernis einer erschöpfenden Nutzung der Ausbildungskapazität erlaubt (vgl. zuletzt OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Februar 2012 - 5 NC 273.11 - Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 21. Dezember 2006 2 NB 347/06 m.w.N. - Juris.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.06.2007 - 5 NC 1.07

    Zulassung zum Studium der Tiermedizin unter Berücksichtigung des

    Auszug aus VG Berlin, 22.03.2012 - 30 L 825.11
    Ausschließlich dann, wenn infolge unzureichender Kapazitätsermittlung vorhandene Studienplätze nicht in das Vergabeverfahren einbezogen worden sind und als ein mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbares Ergebnis das Freibleiben eines Studienplatzes droht, ist dieser freie Studienplatz an einen gegen die Hochschule klagenden Bewerber - unabhängig von seiner Rangziffer - zu vergeben (OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 28. Oktober 2005 - OVG 5 NC 107.05 u.a. - [FU/Tiermedizin, WS 2004/05] und vom 1 Juni 2007 - OVG 5 NC 1.07 - [Zahnmedizin, WS 2006/07], juris, Rn. 11; und zuletzt vom 14. April 2009 a.a.O. [Humanmedizin - Vorklinik SoSe 2008]).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.11.2011 - 5 NC 136.11

    Charité-Universitätsmedizin Berlin; Humanmedizin; WS 2010/11; Modellstudiengang;

    Auszug aus VG Berlin, 22.03.2012 - 30 L 825.11
    Die Hochschule war - anders als in dem der Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Urteil vom 23. März 2011 - BVerwG 6 C 3.10 - juris) zugrunde liegenden Fall - nicht durch Landesrecht daran gehindert, über die in ihrer Zulassungszahlensatzung festgesetzte Zulassungszahl weitere Studienplätze zu vergeben (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. November 2011 - OVG 5 NC 136.11 - juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.10.2005 - 5 NC 107.05
    Auszug aus VG Berlin, 22.03.2012 - 30 L 825.11
    Ausschließlich dann, wenn infolge unzureichender Kapazitätsermittlung vorhandene Studienplätze nicht in das Vergabeverfahren einbezogen worden sind und als ein mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbares Ergebnis das Freibleiben eines Studienplatzes droht, ist dieser freie Studienplatz an einen gegen die Hochschule klagenden Bewerber - unabhängig von seiner Rangziffer - zu vergeben (OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 28. Oktober 2005 - OVG 5 NC 107.05 u.a. - [FU/Tiermedizin, WS 2004/05] und vom 1 Juni 2007 - OVG 5 NC 1.07 - [Zahnmedizin, WS 2006/07], juris, Rn. 11; und zuletzt vom 14. April 2009 a.a.O. [Humanmedizin - Vorklinik SoSe 2008]).
  • VGH Bayern, 10.04.1987 - 7 CE 86.12013

    Ausbildungskapazität an der TU München im Studiengang Medizin (WS 1986/87)

    Auszug aus VG Berlin, 22.03.2012 - 30 L 825.11
    gust 2009 - OVG 5 NC 10.09 - [Zahnmedizin, Wintersemester 2008/09] n.v.; vgl. ferner zum klinischen Studienabschnitt BayVGH München, Beschluss vom 10. April 1987 - 7 CE 86.12013 -, KMK-HSchR 1987, 883; OVG Münster, Beschluss vom 1. Oktober 2009 - 13 B 1186.09 -, juris Rn. 7).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.08.2009 - 5 NC 10.09

    Hochschulzulassung; Charité; Zahnmedizin; Wintersemester 2008/2009; 1.

    Auszug aus VG Berlin, 22.03.2012 - 30 L 825.11
    gust 2009 - OVG 5 NC 10.09 - [Zahnmedizin, Wintersemester 2008/09] n.v.; vgl. ferner zum klinischen Studienabschnitt BayVGH München, Beschluss vom 10. April 1987 - 7 CE 86.12013 -, KMK-HSchR 1987, 883; OVG Münster, Beschluss vom 1. Oktober 2009 - 13 B 1186.09 -, juris Rn. 7).
  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus VG Berlin, 22.03.2012 - 30 L 825.11
    Deshalb ergibt sich aus Art. 12 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG und dem Sozialstaatsgrundsatz für jeden Bürger, der die subjektiven Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, ein Recht auf Zulassung zum Hochschulstudium seiner Wahl (BVerfGE 33, 303 [331 f.]).
  • VerfGH Berlin, 20.12.2011 - VerfGH 28/11

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz iSv

    Auszug aus VG Berlin, 22.03.2012 - 30 L 825.11
    Bisher hat der Verordnungsgeber dies nicht zum Anlass für eine Anpassung der Vorschriften zur Kapazitätsberechnung genommen (zur Erforderlichkeit der Anpassung zulassungsbeschränkender Normen an neue Studiengänge und deren Strukturen vgl. VerfGH Berlin, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - VerfGH 28/11 -).
  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 967/78

    Regellehrverpflichtungen, Rechtsgrundlage, KMK-Vereinbarung über

    Auszug aus VG Berlin, 22.03.2012 - 30 L 825.11
    Sie bedürfen einer gesetzlichen Grundlage und sind nur dann verfassungsmäßig, wenn sie zum Schutz eines überragend wichtigen Gemeinschaftsgutes - Funktionsfähigkeit der Universitäten in Wahrnehmung ihrer Aufgaben in Forschung, Lehre und Studium - und nur in den Grenzen des unbedingt Erforderlichen unter erschöpfender Nutzung der vorhandenen, mit öffentlichen Mitteln geschaffenen Ausbildungskapazitäten angeordnet werden (BVerfGE 54, 173 [191]).
  • OVG Niedersachsen, 27.02.2009 - 2 NB 154/08

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Wintersemester 2007/2008 an

  • OVG Berlin, 20.10.2004 - 5 NC 44.04

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Wege der einstweiligen Anordnung;

  • BVerwG, 17.12.1986 - 7 C 41.84

    Bemessung der Aufnahmekapazität zahnmedizinischer Lehreinheiten nach Maßgabe

  • VG Düsseldorf, 02.09.2014 - 6 L 1235/14

    Dublin-Verfahren; Ungarn; Systemische Mängel; Asylhaft; Inhaftierungspraxis;

    Für die Einzelheiten der Begründung wird auf die Gründe der gleichlautenden Beschlüsse vom 22. März 2012 (VG 30 L 825.11 u.a. - juris) Bezug genommen.

    Die in der Studierendenstatistik der Charité für das Wintersemester 2011/12 vom 25. November 2011 (Kapazitätsunterlagen) genannte und den Beschlüssen der Kammer vom 22. März 2012. Juli 2011 (VG 30 L 825.11 u.a. -juris) zugrunde gelegte Zahl von 337 vergebenen Studienplätzen ist nicht korrekt.

  • VG Berlin, 29.07.2014 - 30 K 699.11

    Widerruf von Prozesserklärungen; Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der

    Für die Einzelheiten der Begründung wird auf die Gründe der gleichlautenden Beschlüsse vom 22. März 2012 (VG 30 L 825.11 u.a. - juris) Bezug genommen.

    Die in der Studierendenstatistik der Charité für das Wintersemester 2011/12 vom 25. November 2011 (Kapazitätsunterlagen) genannte und den Beschlüssen der Kammer vom 22. März 2012. Juli 2011 (VG 30 L 825.11 u.a. -juris) zugrunde gelegte Zahl von 337 vergebenen Studienplätzen ist nicht korrekt.

  • VG Berlin, 12.04.2012 - 30 L 1741.11

    Außerkapazitäre Zulassung zum Hochschulstudium und Verfassungsmäßigkeit der

    Abgesehen davon sei darauf hingewiesen, dass die Antragsgegnerin im Studiengang Humanmedizin über die in der Zulassungszahlensatzung für das Wintersemester 2011/12 (Amtliches Mitteilungsblatt der Antragsgegnerin Nr. 85 vom 15. Juli 2011) für Studienanfänger festgesetzte Zulassungszahl von 300 Studienplätzen weitere 37 Studienplätze vergeben hat (vgl. Studierendenstatistik der Charité für das Wintersemester 2011/12 vom 25. November 2011 - Kapazitätsunterlagen) und darüber hinaus keine weiteren Studienplätze zur Verfügung stehen (vgl. Beschlüsse der Kammer vom 22. März 2012 VG 30 L 825.11 u.a.).
  • VG Freiburg, 13.11.2018 - NC 9 K 5575/18

    Eilrechtsverfahren auf vorläufige Zulassung zu einem Hochschulstudium außerhalb

    Dies wäre nur dann der Fall, wenn die vorgelegte, 68 Studienplätze ergebende Kapazitätsberechnung an derart massiven Fehlern leiden würde, dass deren Korrektur rechnerisch mindestens 44 zusätzliche Studienplätze ergeben würde, weil erst dann die Differenz zwischen den 68 errechneten und den bereits durch die freiwillige Übernahme einer Überlast zusätzlich geschaffenen 44 Studienplätzen überbrückt würde (siehe zur Einordnung der zusätzlichen Studienplätze über die Perspektive 2020 und des Ausbauprogramms als freiwillige Übernahme einer Überlast: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.03.2016 - NC 9 S 2497/15 - zur freiwilligen Übernahme einer Überlast im Allgemeinen: OVG Niedersachsen, Beschluss vom 20.02.2013 - 2 NB 386/12 -, juris, Rn. 21; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24.08.2009 - 5 NC 7.09 -, juris, Rn. 10 und VG Berlin, Beschluss vom 22.03.2012 - 30 L 825.11 - juris unter Verweis auf OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.07.2011 - OVG 5 M 12.11 - siehe ferner VG Sigmaringen, Beschluss vom 08.11.2010 - NC 6 K 21/10 -, juris).
  • VG Freiburg, 12.11.2018 - NC 9 K 5574/18

    Eilrechtsschutz auf vorläufige Zulassung zum Studium; Ermittlung der zur

    Dies wäre nur dann der Fall, wenn die vorgelegte, 78 Studienplätze ergebende Kapazitätsberechnung an derart massiven Fehlern leiden würde, dass deren Korrektur rechnerisch mindestens 22 zusätzliche Studienplätze ergeben würde, weil erst dann die Differenz zwischen den 78 errechneten und den bereits durch die freiwillige Übernahme einer Überlast zusätzlich geschaffenen 22 Studienplätzen überbrückt würde (siehe insoweit VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.03.2016 - NC 9 S 2497/15 - OVG Niedersachsen, Beschluss vom 20.02.2013 - 2 NB 386/12 -, juris, Rn. 21; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24.08.2009 - 5 NC 7.09 -, juris, Rn. 10 und VG Berlin, Beschluss vom 22.03.2012 - 30 L 825.11 - juris unter Verweis auf OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.07.2011 - OVG 5 M 12.11 - siehe ferner VG Sigmaringen, Beschluss vom 08.11.2010 - NC 6 K 21/10 -, juris).
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